
Das AMA-Biosiegel
Mehr Bio durch
Besondere Sorgfalt bei der Auswahl biologischer Zutaten
Die EU-Bio-Verordnung erlaubt bei zusammengesetzten Lebensmitteln den Einsatz von ausgewählten nicht-biologischen Zutaten im Ausmaß von maximal fünf Gewichtsprozent. Im AMA-Biosiegel-Programm sind die landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100 % biologisch, beispielsweise auch Gelatine. Im Einklang mit der EU-Bio-Verordnung können Naturdärme, Pektin und Hefe, die nachweislich nicht aus biologischer Produktion verfügbar sind, durch Zutaten aus nicht biologischer Produktion ersetzt werden.
Höhere Standards in der landwirtschaftlichen Produktion
In der landwirtschaftlichen Produktion werden höhere Standards gesetzt.
Natürliche Produkte dank zusätzlicher Vorgaben für die Herstellung und Bearbeitung
Die Naturbelassenheit von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Bio-Verordnung geregelt. Unter anderem durch Beschränkung der erlaubten Lebensmittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe.
Das AMA-Biosiegel geht hier weiter, indem es die Anzahl der erlaubten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe nochmals eingrenzt. Werden Aromen verwendet, müssen sie von natürlich vorkommenden Ausgangsstoffen stammen.
Verzicht auf Palm(kern)öl
Der Einsatz von Bio-Palmöl bzw. Bio-Palmkernöl im AMA-Biosiegel-Programm nicht erlaubt.
Umweltfreundliche Verpackung
Chlorhaltiges Verpackungsmaterial darf nicht verwendet werden, wenn es mit dem Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen könnte.
Mehr Qualität durch
Mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien
Im AMA-Biosiegel-Programm gehen etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Regelmäßige Betriebskontrollen, laufende Produktanalysen und sensorische Überprüfungen
Durch regelmäßige Betriebskontrollen wird die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung und der AMA-Biosiegel-Richtlinie sichergestellt. Laufende Produktanalysen erhöhen die Lebensmittelsicherheit. Sensorische Überprüfungen nach anerkannten Prüfschemata garantieren den Bio-Konsumenten hohe Produktqualität. Beispielsweise ist eine garantierte Rindfleischreifung von mindestens neun Tagen bei Edelteilen (z.B. Lungenbraten, Beiried, Rostbraten) vorgeschrieben.
Nachvollziehbarkeit der Rohstoffe
Die Herkunft und Beschaffenheit von Rohstoffen und Betriebsmitteln muss lückenlos dokumentiert und somit nachvollziehbar sein. Regelmäßige Betriebskontrollen, bei denen Mengen und Rückverfolgbarkeit kontrolliert werden, stellen sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Dem AMA-Biosiegel liegt dabei – analog zum AMA-Gütesiegel - ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem zugrunde.
Hohe Hygienevorschriften
Beim AMA-Biosiegel hat die Hygiene der Produkte und der Produktionsstätten große Bedeutung. Deshalb sind die "Gute Herstellungspraxis" und Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für Konsumenten (z.B. HACCP) vorgeschrieben. Die AMA-Biosiegel-Richtlinie stellt noch weitere Anforderungen. Ein Beispiel: In Schlachtbetrieben müssen zusätzliche, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende, Tierschutz- und Hygienevorgaben eingehalten werden.
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