
Natürliche Produkte
Die Naturbelassenheit von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Verordnung geregelt. Gemäß der Verordnung dürfen Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe nur dann eingesetzt werden, wenn deren Verwendung unvermeidbar ist oder besonderen Ernährungszwecken dient. Das AMA-Biosiegel ist hier rigider und reduziert die Anzahl der rechtlich erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe nochmals um ein Viertel. So wird für größtmögliche Naturbelassenheit gesorgt. Ganz natürlich ist Bio auch bei zugesetzten Aromen. Auch hier gilt: So wenig wie möglich und so viel wie nötig. Wenn Aromen verwendet werden, dann müssen diese von natürlich vorkommenden Ausgangsstoffen stammen.