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Das grüne EU-Bio-Logo

Im Lebensmittelsektor ist der Begriff Bio eine geschützte Bezeichnung. Das grüne EU-Bio-Logo ist europaweit das offizielle Zeichen für BIO. Alle verpackten Bio-Nahrungsmittel, die innerhalb der EU verkauft werden, müssen das EU-Bio-Logo auf der Verpackung tragen. Die EU-Bio-Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 legen den Mindeststandard für Bio-Lebensmittel in Europa fest. Das Logo auf der Verpackung garantiert, dass diese Mindeststandards eingehalten werden.

Kriterien und Kontrollen

Landwirte, Verarbeiter, Handel und Importeure müssen nach EU-Verordnungen arbeiten, wenn sie ihre Produkte mit dem EU-Bio-Logo kennzeichnen möchten. Die Betriebe melden und beschreiben ihre Tätigkeit der zuständigen Stelle für Bio-Kontrollen in ihrem Mitgliedsstaat.

In Folge werden diese Betriebe durch eine unabhängige Kontrollstelle überprüft. Bei einem positiven Ergebnis erhalten sie ein Zertifikat und können ihre Produkte als Bio-Erzeugnisse vermarkten. Die Produzenten werden mindestens einmal im Jahr überprüft, um zu garantieren, dass die Bio-Regeln eingehalten werden.

Der Code des EU-Bio-Logos besteht aus drei Komponenten:
z.B.: AT-BIO-000

  • AT steht für Österreich, d.h. die Kontrollstelle befindet sich in Österreich
  • BIO bedeutet, dass die Kontrollstelle für die Prüfung von Bio-Lebensmitteln zugelassen ist
  • 000 = der 3-stellige Code bezeichnet die jeweilige Kontrollstelle.


Zusätzlich kann ein Bio-Hinweis auf der Lebensmittel-Verpackung angebracht sein:

  • aus kontrolliert biologischem Anbau
  • aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft
  • aus ökologischem Anbau
  • aus ökologischer Landwirtschaft

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